
Welche Geräte sind betroffen?
Elektro(nik)altgeräte, die mit dem nebenstehenden Symbol gekennzeichnet sind, dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Sie sind verpflichtet, diese Altgeräte am Ende deren Lebensdauer separat zu entsorgen.
Wie erfolgt die Entsorgung von Elektro-Altgeräten?
Alternativ können Sie sich bei Ihrer Kommune über die Möglichkeiten einer kostenfreien geregelten Entsorgung informieren. Durch die getrennte Sammlung unterstützen Sie die stoffliche Wiederverwertung der Altgeräte und verhindern schädliche Auswirkungen von in Elektro(nik)altgeräten enthaltenen Gefahrenstoffen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit.
Datenschutz:
Sie sind in jedem Fall selbst dafür verantwortlich, dass sich keine personenbezogenen Daten auf den von Ihnen zurückgegebenen Altgeräten befinden. Stellen Sie deshalb sicher, dass Sie Ihre personenbezogenen Daten vor Rückgabe von Ihrem Altgerät entfernen.
Batterien/Akkus in Geräten:
Entfernen Sie (soweit möglich) alle Batterien und Akkus aus den Geräten und führen Sie diese der Batterieentsorgung zu.